Während die Foto-Verbände noch an ihren Positionspapieren feilen, ist derweil der Fotograf Robert Kneschke - bekannt auch durch seinen Blog "Alltag eines Fotoproduzenten" - mitten reingesprungen in die Problematik "KI und Fotografie". Oder sagen wir besser: "reingegrätscht"!
Die Vorgeschichte der Auseinandersetzung zwischen Robert Kneschke und dem Hamburger Verein LAION e.V. erfährt man hier - Erst beklaut, dann bedoht?
Nun geht der Streit zwischen dem Fotografen und dem Verein mit härteren Bandagen weiter. Zur Erinnerung: Der als gemeinnützig anerkannte Verein bietet verschiedene Trainingssätze mit Links und Bildbeschreibungen zu teilweise über 5.8 Milliarden Bildern online zum Download an. Mit diesen gesammelten Daten können - oder könnten - dann kommerzielle KI-Firmen ihre Bildgeneratoren trainieren.
Als der Fotograf die Entfernung der Daten seiner urheberrechtlich geschützten Werke aus den Datensätzen des Vereines und weiter Auskunft über ihre Verwendung forderte, drehte LAION e.V. nunmehr den Spieß um - und bedroht nunmehr Kneschke seinerseits mit einer Forderung nach Schadenersatz!
Dies, da dem Verein aufgrund von Kneschkes "unberechtigten Inanspruchnahme" Schadenersatzansprüche gemäß § 97a Abs. 4 UrhG zustünden. Der Anwalt von LAION e.V. setzte den Streitwert auf 9.000 Euro fest und verlangt nun konkret die Summe von 887,03 Euro von dem Fotografen.
Begründet wird der Gegenanspruch mit der Aussage: "Für die Verteidigung gegen die durch Sie ausgesprochene, offenkundig unberechtigte Abmahnung sind ihr (gemeint ist: meiner Mandantschaft) Rechtsanwaltskosten entstanden, die unsere Mandantin nicht selbst tragen wird.“ Man sei geneigt, die Angelegenheit einer gerichtlichen Klärung zuzuführen.
Das Ganze läuft somit geradlinig auf ein Treffen vor Gericht hinaus, da auch Robert Kneschke keinesfalls zurück zucken will.
Es stellt sich mir spontan die Frage: Steht Kneschke da alleine auf sich gestellt? Oder findet er Unterstützung für seine "Musterklage" von Seiten der Bilderbranche? Etwa von Fotografen-Verbänden oder gar Dachorganisationen? Denn diese erklären ja unisono in ihren Positionspapieren zur KI, dass eine faire und gerechte Beteiligung der Urheber auch auf diesem Gebiet erfolgen müsse. Bietet sich da nicht ganz unmittelbar die gute Gelegenheit, hier mal praktisch tätig zu werden, dem wohlfeilen Rahmen der intellektuellen Manifeste den Einsatz in der juristischen Praxis folgen zu lassen?
Auf unsere direkte Nachfrage hin erklärte der Fotograf allerdings, dass er bislang in dieser Auseinandersetzung tatsächlich alleine steht. "Ich würde jedoch eine Zusammenarbeit mit Fotografie-Verbänden begrüßen und es gibt auch erste Kontaktaufnahmen in dieser Richtung, aber bisher gab es da noch keine handfesten Aussagen oder Zusagen", so Robert Kneschke.
Das sollte sich ändern! Denn es liegt im Gesamtinteresse der Bilderbranche, dass in der Frage KI und Datennutzung Rechtssicherheit besteht.
Die Vorgeschichte der Auseinandersetzung zwischen Robert Kneschke und dem Hamburger Verein LAION e.V. erfährt man hier - Erst beklaut, dann bedoht?
Nun geht der Streit zwischen dem Fotografen und dem Verein mit härteren Bandagen weiter. Zur Erinnerung: Der als gemeinnützig anerkannte Verein bietet verschiedene Trainingssätze mit Links und Bildbeschreibungen zu teilweise über 5.8 Milliarden Bildern online zum Download an. Mit diesen gesammelten Daten können - oder könnten - dann kommerzielle KI-Firmen ihre Bildgeneratoren trainieren.
Als der Fotograf die Entfernung der Daten seiner urheberrechtlich geschützten Werke aus den Datensätzen des Vereines und weiter Auskunft über ihre Verwendung forderte, drehte LAION e.V. nunmehr den Spieß um - und bedroht nunmehr Kneschke seinerseits mit einer Forderung nach Schadenersatz!
Dies, da dem Verein aufgrund von Kneschkes "unberechtigten Inanspruchnahme" Schadenersatzansprüche gemäß § 97a Abs. 4 UrhG zustünden. Der Anwalt von LAION e.V. setzte den Streitwert auf 9.000 Euro fest und verlangt nun konkret die Summe von 887,03 Euro von dem Fotografen.
Begründet wird der Gegenanspruch mit der Aussage: "Für die Verteidigung gegen die durch Sie ausgesprochene, offenkundig unberechtigte Abmahnung sind ihr (gemeint ist: meiner Mandantschaft) Rechtsanwaltskosten entstanden, die unsere Mandantin nicht selbst tragen wird.“ Man sei geneigt, die Angelegenheit einer gerichtlichen Klärung zuzuführen.
Das Ganze läuft somit geradlinig auf ein Treffen vor Gericht hinaus, da auch Robert Kneschke keinesfalls zurück zucken will.
Es stellt sich mir spontan die Frage: Steht Kneschke da alleine auf sich gestellt? Oder findet er Unterstützung für seine "Musterklage" von Seiten der Bilderbranche? Etwa von Fotografen-Verbänden oder gar Dachorganisationen? Denn diese erklären ja unisono in ihren Positionspapieren zur KI, dass eine faire und gerechte Beteiligung der Urheber auch auf diesem Gebiet erfolgen müsse. Bietet sich da nicht ganz unmittelbar die gute Gelegenheit, hier mal praktisch tätig zu werden, dem wohlfeilen Rahmen der intellektuellen Manifeste den Einsatz in der juristischen Praxis folgen zu lassen?
Auf unsere direkte Nachfrage hin erklärte der Fotograf allerdings, dass er bislang in dieser Auseinandersetzung tatsächlich alleine steht. "Ich würde jedoch eine Zusammenarbeit mit Fotografie-Verbänden begrüßen und es gibt auch erste Kontaktaufnahmen in dieser Richtung, aber bisher gab es da noch keine handfesten Aussagen oder Zusagen", so Robert Kneschke.
Das sollte sich ändern! Denn es liegt im Gesamtinteresse der Bilderbranche, dass in der Frage KI und Datennutzung Rechtssicherheit besteht.
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