Artikel aus der Kategorie „Bildrecht“ 260

  • Teil 2: KI und Bildpublizistik



    Die Chancen und Risiken des Einsatzes Künstlicher Intelligenz werden zum Teil ja sehr emotional diskutiert. Wie bewerten aber diejenigen, die täglich Bilder nutzen und publizieren, die Optionen der KI? Wie gehen diejenigen, die in Deutschland Bilder veröffentlichen, in ihrem bildredaktionellen Alltag damit um?

    In ihrem ersten Gespräch diskutierten Prof. Lars Bauernschmitt (Leiter der Arbeitsgruppe image market – business trends am Studiengang Visual Journalism and Documentary Photography der Hochschule Hannover) und Dr. Stefan Hartmann (Pictorial) Fragen rund um KI auf der Seite der Bildproduzenten- und Agenturseite. Aber Prof. Bauernschmitt hat parallel eine zweite Studie erstellt und in Zusammenarbeit mit der dpa-Tochter Picture-Alliance die Nutzerseite der Bilderbranche untersucht.

    Sein zweiter Bericht beschreibt die Ergebnisse einer im Februar 2025 unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bildredaktionen von Zeitungen und Zeitschriften,[weiterlesen]

  • Teil 1: Image Market – Business Trends 2025

    Seit spätestens 2022 die Künstliche Intelligenz im Bildbereich an Bedeutung gewann, weil Möglichkeiten zur Erstellung künstlich generierter Bilder frei verfügbar wurden, bestimmt das Thema die öffentliche Diskussion.

    Eine Erhebung, die die Arbeitsgruppe “image market – business trends” am Studiengang Visual Journalism and Documentary Photography der Hochschule Hannover unter Leitung von Prof. Lars Bauernschmitt zusammen mit dem BVPA durchführte, untersucht, wie und in welchem Umfang Bildagenturen in Deutschland Künstliche Intelligenz einsetzen, und wie sie diese Technik aktuell mit Blick auf den redaktionellen Alltag bewerten.

    Die Ergebnisse der Erhebung werden auf dem PICTAday am 03. April 2025 in Hamburg vorgestellt. Aber – nach alter Sitte – gibt es auch ein ausführlicheres Gespräch zwischen Prof. Lars Bauernschmitt und Pictorial, das Hintergründe aufzeigt und die Resultate einordnet und bewertet.

    Mit Lars Bauernschmitt (Bild links)[weiterlesen]
  • Am 29. April 2025 veranstaltet der BVPA ein praxisorientiertes Webinar zur Verwendung von Alt-Texten (kurz für Alternativtext) zur Zugänglichmachung von Bildinhalten für blinde und sehbehinderte Menschen. Bildbeispiele werden durchgespielt und Guidelines zur Textform vorgestellt. Hintergrund ist das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

    Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG in Kraft. Es gilt für den B2C-Bereich und regelt die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die von Verbrauchern genutzt werden. Webseiten, Apps und andere digitale Produkte der betroffenen Unternehmen müssen künftig auch für Menschen mit Behinderung ohne zusätzliche Erschwernisse nutzbar sein. So können die visuellen Inhalte in Textform von Screenreadern oder Braillezeilen für blinde oder sehbehinderte Menschen ausgegeben werden. Zusätzlich sind Alt-Texte ein Element für die Suchmaschinenoptimierung. [weiterlesen]
  • Seit spätestens 2022 die Künstliche Intelligenz im Bildbereich an Bedeutung gewann, weil Möglichkeiten zur Erstellung künstlich generierter Bilder frei verfügbar wurden, bestimmt das Thema die öffentliche Diskussion ebenso wie das Nachdenken der Bildbranche über das Massengeschäft der Bildagenturen.

    In einer Untersuchung die die Arbeitsgruppe „image market – business trends“ am Studiengang Visual Journalism and Documentary Photography der Hochschule Hannover unter Leitung von Prof. Lars Bauernschmitt in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V. (BVPA) durchgeführt hat, wurde untersucht wie und in welchem Umfang Bildagenturen in Deutschland Künstliche Intelligenz einsetzen, und wie sie diese Technik aktuell mit Blick auf den redaktionellen Alltag bewerten.

    Dazu einige Resultate vorab:
    • Während in öffentlichen Diskussionen immer wieder vor allem die Risiken des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in den Vordergrund rücken, sehen die an der Erhebung
    [weiterlesen]
  • Es ist eine der bekanntesten Bildikonen des 20. Jahrhunderts: Die Aufnahme „The terror of war“, besser bekannt als „Napalm girl“ brachte dem AP-Fotografen Nick Ùt nicht nur einen Pulitzer-Preis in der Kategorie Spot News Photography ein, sondern auch den Ruhm, mit diesem erschütternden Bild vom 8. Juni 1972 maßgeblich zum Ende des Vietnam-Krieges beigetragen zu haben.

    Nun hat ein Filmbeitrag, „Stinger“, gezeigt auf dem Sundance Festival, Zweifel an der Urheberschaft des Bildes formuliert. Statt von AP-Staff Photographer Nick Ùt soll es statt dessen von dem freien Fotografen Nguyen Thành Nghe stammen, der an diesem Tag als Fahrer vor Ort war. Die fälschliche Zuordnung soll auf Betreiben des damaligen Bildchefs der Associated Press in Saigon, Horst Faas, erfolgt sein. [weiterlesen]
  • Weiterhin tapfer gibt der BVPA in jedem Jahr eine Ausgabe der Publikation „mfm-BILDHONORARE – Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ heraus.

    Was kann ich für die Verwendung eines Bildes auf einem Plakat verlangen? Wie lässt sich die Nutzung auf einer kommerziellen Website berechnen? Kann ein erhöhter Produktionsaufwand als Aufschlag in Rechnung gestellt werden? Wie sieht es mit crossmedialen Bildveröffentlichungen in Tageszeitungen aus?

    Die Ausgabe 2025 ist unter bvpa.org/shop wie gewohnt in gedruckter Form oder als ePaper erhältlich: Die BILDHONORARE 2025 Print zum Preis von 29,80 Euro zzgl. Versand. Für mobile iOS- und Android-Geräte und den Web-Browser gibt es das Digital-Paket für 38,00 Euro. [weiterlesen]
  • Am 28. Januar 2025 läuft der nächste Online-After-Work-Talk mit BFF Justiziarin Dorothe Lanc. Er widmet sich dem Thema “Rechte Dritter an Aufnahmegegenständen”.

    Die Ausgangsposition ist klar: Bei der Gestaltung von Fotos sind die Möglichkeiten unendlich. Posierende Models setzen das Produkt in Szene, hübsche Requisiten schaffen ein ansprechendes Ambiente, Kunstwerke schmücken das Motiv und Räume vermitteln die passende Atmosphäre. Hier müssen Fotografen sich jedoch schon vor der Fotoproduktion darüber im Klaren sein, dass andere Urheber, Designer, Grundstückseigentümer u.v.m. Rechte an den abgebildeten Gegenständen haben können, ebenso wie abgebildete Personen ein Recht am eigenen Bild haben. [weiterlesen]