Die Justiziarin des BFF, Dorothe Lanc, stellt Teil 2 ihrer Ausführungen über „KI-Kompetenz als solide Basis für den sicheren Umgang mit KI“ vor. Hier findet man die Analyse: bff.de/news/die-bff-justiziarin-dorothe-lanc-informiert-5/ . Der erste Teil ist hier verlinkt: BFF: KI-VO für Fotoprofis und Kreativschaffende – Teil 1: Überblick über die KI-VO [weiterlesen]
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Der BVPA lädt am 27. November 2025 zu einem Webinar zum Thema Fotografierverbot aus Eigentumsrecht ein. RA Prof. Dr. Christian Donle erläutert, welche rechtlichen Grenzen Eigentümer für Foto- und Videoaufnahmen setzen dürfen – und was das für professionelle Bild-/Videoanbieter und -nutzer in der Praxis bedeutet.
Ob im Hof eines Schlosses, in Sakralbauten oder entlang von Strandpromenaden – immer häufiger untersagen Eigentümer das Fotografieren oder die kommerzielle Nutzung von Aufnahmen. Grundlage ist dabei das Eigentums- bzw. Hausrecht, das es den Besitzern ermöglicht, den Zugang zu Grundstücken oder Gebäuden zu kontrollieren und Bedingungen für Foto- oder Filmaufnahmen festzulegen. Für Content-Anbieter und -Nutzer aus Medien, Werbung oder Film kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Arbeit und Vermarktungsprozesse haben.
In den vergangenen Jahren haben mehrere Gerichtsentscheidungen die Reichweite solcher Fotografierverbote verdeutlicht. Bekannt ist etwa der Streit um Aufnahmen… [weiterlesen] -
„Viele stehen der neuen Technologie noch kritisch gegenüber, jedoch ist der KI-Geist aus der Flasche gelassen und wird sich nicht mehr einfangen. Technologische Neugier und aufgeschlossene Geisteshaltung helfen dabei, KI-offen oder vielleicht sogar KI-affin zu werden.“ So das Fazit von Rechtsanwältin Dorothe Lanc, Justiziarin des BFF-Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter.
Doch was Dorothe Lanc davor schreibt ist fast schon ein Opus maximus zum Thema KI-VO. Kein ganz leichter Tobak, aber lesenswert.
bff.de/news/die-bff-justiziarin-dorothe-lanc-informiert-4/
Bild: Dorothe Lanc © Klaus Mellenthin [weiterlesen] -
Das Trainieren einer KI mit urheberrechtlich geschützten Daten ist umstritten, die juristischen Fälle in der Kreativindustrie nehmen weltweit zu. In einem BVPA-Webinar am 28. Oktober beleuchtet die Medienrechtsanwältin Dr. Kerstin Bäcker aktuelle Auseinandersetzungen und gibt einen Ausblick.
Ob Text, Bild oder Musik – KI-Modelle werden mit immensen Mengen urheberrechtlich geschützter Werke trainiert. Die juristischen Folgen sind weitreichend: Rechteinhaber, Verwertungsgesellschaften und Plattformen geraten in teils länderübergreifende Konflikte über die Rechtmäßigkeit und Vergütung dieser Nutzungen.
Das Online-Seminar bietet einen Überblick über zentrale Rechtsstreitigkeiten, darunter:
- Kneschke vs. LAION (D): Nutzung von Bildern im Datensatz
- Bartz vs. Anthropic (USA): Autoren gegen Verwendung ihrer Werke im KI-Training
- GEMA vs. OpenAI (D): KI-generierte Songtexte ohne Lizenzen
- Getty Images vs. Stability AI (UK): Urheberrechtswidrige Trainingsmethoden
- Like Company vs. Google (EU):
- Kneschke vs. LAION (D): Nutzung von Bildern im Datensatz
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Vor einigen Tagen hatte der bpp – Bund professioneller Portraitfotografen einen Sonder-Newsletter verschickt, in dem die Möglichkeit einer Sammelklage gegen das Land Hessen in Aussicht gestellt wurde. Der aktuelle Stand ist, wir zitieren aus dem neuesten Sonder-Newsletter vom 13. 9. 2025: „
- Widerspruch ist nicht möglich – gegen den Bescheid kann ausschließlich Klage erhoben werden.
- Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids eingereicht werden.
- Widerspruch ist nicht möglich – gegen den Bescheid kann ausschließlich Klage erhoben werden.
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Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) eröffnet am 8. September 2025 ihre Jahreserhebung zur Erfassung marktüblicher Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Eingeladen sind Fotografen, Bildagenturen sowie alle professionellen Anbieter fotografischer Inhalte.
Die Befragung läuft bis zum 3. November 2025. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Publikation BILDHONORARE 2026, die im Januar 2026 erscheinen wird. Hier geht's zur Erhebung: survey.lamapoll.de/MFM_2026 [weiterlesen] -
Entgegen der ursprünglichen Aussage im Jahr 2020 erreichen den bpp – Bund professioneller Portraitfotografen aktuell zahlreiche Rückzahlungsaufforderungen zur Corona-Soforthilfe. Der Verband schreibt: „Die Bescheide werden zum Teil sehr schnell erstellt – allerdings sind die zugrunde liegenden Berechnungen vielfach fehlerhaft.
Das bedeutet:
- Um diesen Bescheiden zu widersprechen, ist derzeit eine Klage notwendig
- Viele von euch haben bereits Post bekommen oder werden sie in den nächsten Wochen erhalten.“
- Um diesen Bescheiden zu widersprechen, ist derzeit eine Klage notwendig
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Der Deutsche Fotorat publiziert eine Pressemeldung zur Europäischen KI-Verordnung und stellt dabei eine Reihe von Forderungen in den Raum:
„Am 2. August 2025 ist die nächste Stufe der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft getreten, die neue Anforderungen an die Anbieter von KI-Systemen stellt. Zugleich wurde nach einem monatelangen Beteiligungsverfahren der europäische "Code of Practice" veröffentlicht, der unterzeichnenden Firmen das Einhalten der Regeln erleichtern soll. Aus Sicht der Urheberinnen und Urheber, deren Werke von den KI-Firmen ungefragt und ohne Gegenleistung für die Entwicklung generativer Systeme verwertet werden, sind diese Regelungen enttäuschend.
Der fundamentale Konflikt zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem grenzenlosen Datenhunger der KI-Entwickler verschärft sich. Industrievertreter haben klar erkennen lassen, dass sie keinerlei Interesse haben, die Lieferanten des Trainingsmaterials ihrer KI-Systeme in irgendeiner Form an den Umsätzen… [weiterlesen] -
Adobe und Co. greifen zunehmend in kreative Prozesse ein – KI-Tools verweigern die Bearbeitung bestimmter Fotomotive. Eine gefährliche Entwicklung für Fotografen und die künstlerische Freiheit, schreibt ProfiFoto-Chefredakteur Thomas Gerwers.
Seinen Kommentar zu diesem Akt – so nennt er es selbst – der „stillen Zensur“ liest man hier: profifoto.de/szene/notizen/202…56787e0&mc_eid=fd59107940 [weiterlesen] -
Die Medienanwältin Dorothe Lanc gibt eine detaillierte Einschätzung. Sie schreibt:
„Die Wahl des richtigen Umsatzsteuersatzes ist für Fotoprofis ein Dauerbrenner-Thema, weil sie regelmäßig Meinungsverschiedenheiten mit Auftraggebern oder Finanzämtern verursacht.
Wie immer in der Juristerei gilt auch hier „kein Grundsatz ohne Ausnahme“: im Umsatzsteuerrecht ist grundsätzlich der Regelsteuersatz von derzeit 19 % anzuwenden. Er gilt für alle Umsätze mit Ausnahme derjenigen Umsätze, für die das Gesetz eine Steuerermäßigung vorsieht (§ 12 UStG).
Für die Frage, ob der Regelsteuersatz (19%) oder ausnahmsweise der reduzierte Steuersatz (§ 7%) anzuwenden ist, müssen Fotoprofis sich die Art ihrer Leistung, welche sie gegenüber ihrem Vertragspartner erbringen, genau ansehen. Meistens handelt es sich dabei um eine der drei folgenden klassischen Standart-Situationen: (1) die Lizenzierung eines bereits produzierten Fotos, (2) der Verkauf eines Fine-Art-Prints oder (3) die Fotoproduktion für… [weiterlesen]
